Lizenzklasse E und HAMNET

Wie die Bundesnetzagentur in ihrem jüngst erschienenen Amtsblatt unter der Mitteilung Nr. 666/2019 bekannt gibt, ist die Regelung des Zugangs für Inhaber einer Zulassung der Klasse E zum 13-cm- und 6-cm-Band für das Jahr 2020 verlängert worden. Die Sendeausgangsleistung ist auf 5 W PEP beschränkt. Eine Umfrage hat ein hohes Interesse der Klasse-E-Zulassungsinhaber an einer Zugangsmöglichkeit zum Hamnet und anderer Nutzungen für diese Bänder bestätigt.… weiterlesen...

Verlängerung der Klasse E Duldung für HAMNET

Die Duldung der Klasse E Nutzer im HAMNET wurde durch die BNetzA bis zum 31.12.2019 verlängert. Anbei de genaue Mitteilung der BNetzA.

Mitteilung Nr. 695/2017, geändert durch Mitteilung Nr. 415/2018

Amateurfunkdienst; Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E

Im Hinblick, darauf, dass das HAMNET zunehmend ausgebaut wird und das Packet-Radio- Netz rückläufig und mittlerweile nicht mehr flächendeckend nutzbar ist, wird hiermit, um auch Funkamateuren

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